Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bruno Mayer GmbH & Co. KG

Stand 11/2022

 

1.   Geltungsbereich

1.1 Die Bruno Mayer GmbH & Co. KG, Ringstraße 2, D-75210 Keltern eingetragen im Handelsregister unter AG Mannheim HRB 50 30 12 (im Nachfolgenden "Wir") erbringt alle Warenverkäufe und -lieferungen gegenüber Kunden ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit es sich bei den Kunden nicht um Verbraucher (§ 13 BGB) handelt. Für Warenkäufe über unseren öffentlichen Onlineshop gelten die dortigen AGB. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2 Diese AGB gelten für alle Bestellungen des Kunden, sei es über den Online-Bestellmöglichkeiten (z.B. über den Viventy-Händler-LogIn), sei es telefonisch, per E-Mail, postalisch, per Fax oder persönlich (z.B. gegenüber einem Außendienstmitarbeiter oder auf unseren Veranstaltungen).

1.3 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung, die unter https://www.brunomayer.de/agb eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, ferner dem Kunden auf dessen Verlangen von uns auch nach Wahl des Kunden per E-Mail oder postalisch zugesandt wird. Kunden in unseren Online-Bestellmöglichkeiten erhalten die AGB nach Eingang ihrer Bestellung zudem im Rahmen einer Empfangsbestätigung per E-Mail.

 

2.   Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge – genauso wie Angebote in unseren Werbemitteln und Online-Bestellmöglichkeiten - sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.

2.2 In unseren Online-Bestellmöglichkeiten erhält der Kunde nach Eingang seiner Bestellung von uns eine automatisierte Empfangsbestätigung, die die Einzelheiten der Bestellung zusammenfasst, aber noch keine Vertragsannahme darstellt. Angebote und Bestellungen des Kunden – sei es in unseren Online-Bestellmöglichkeiten oder im Rahmen der sonstigen Bestellwege (siehe oben Ziff.1.2) werden für uns erst verbindlich, soweit wir sie in Textform durch Auftragsbestätigung oder Rechnung bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommt, was jeweils als Vertragsschluss gilt.

2.3 Bei Kundenbestellungen/-anfragen, die eine Zahlung auf Rechnung oder per SEPA-Lastschriftverfahren vorsehen, behalten wir uns vor, bei der Creditreform oder einer sonstigen Auskunftei eine Bonitätsauskunft einzuholen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf unseren jeweiligen Webseiten veröffentlicht ist.

2.4 Für unsere Online-Bestellmöglichkeiten muss der Kunde sich zunächst mit Name, Adresse und Kontaktdaten bei uns registrieren und erhält mit dieser Registrierung Zugangsdaten zum Onlineshop (Benutzerkennung, Passwort), die vom Kunden fortan sorgfältig vor dem Zugriff von Nichtberechtigten zu schützen sind. Wir behalten uns vor, weitere Informationen oder Online-Bestellmöglichkeiten Nachweise wie z.B. die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug vor oder nach der Freischaltung anzufordern. Der Kunde hat zur Ausführung seiner Bestellung die Ware in den virtuellen Warenkorb zu legen und dabei die Auswahlmöglichkeiten zu beachten. Die Bestellung wird für den Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs erst verbindlich, wenn er den Button "Zahlungspflichtig Bestellen" drückt. Zuvor kann der Kunden den Bestellvorgang jederzeit abrechen oder die Bestellung hinsichtlich Kaufgegenstand oder Menge ändern bzw. korrigieren.

 

3.   Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preisangaben verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und den Kosten für eine Verpackungs-/Versicherungspauschale und Versand ab Werk Keltern. Die aktuellen Kosten nennen wir Ihnen auf Anfrage. Soweit wir Ihnen dies im Vorfeld nicht anderweitig mitteilen, ist der Versand über unsere Valorenversicherung versichert.

3.2 Wir bieten als Zahlungswege vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung das SEPA-Lastschriftverfahren und die Überweisung (Kauf auf Rechnung), ansonsten auch Zahlung per Vorauskasse an. Bei Lieferungen ins Ausland oder bei einem schlechten oder sich verschlechternden Bonitäts-Rating des Kunden behalten wir uns vor, angemessene Abschlagszahlungen vor der Lieferung einzufordern.

3.3 Sofern gegenüber dem Kunden nicht anders schriftlich angegeben (z.B. in der Auftragsbestätigung) oder anders mit dem Kunden schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis bei einem Kauf auf Rechnung mit Versand der Ware fällig, und vorbehaltlich der markenabhängigen Zahlungsbedingungen in Ziff.3.5 und 3.6. Wir werden – soweit nicht anders vereinbart – die Rechnung erst ausstellen, wenn die Ware zum Versand an die jeweilige Transportperson übergeben wurde. Erfolgt der Rechnungszugang nicht innerhalb von 3 Werktagen, gelten die vorgenannten Fristen ab Rechnungszugang.

3.4 Soweit wir dem Kunden gestatten (was einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung hierzu bedarf), nur den Faconpreis zu zahlen und die verarbeitete Edelmetallmenge durch Überweisung auf eines unserer Edelmetallkonten bei unseren Lieferanten abzugelten (sog. gespaltener Kaufpreis), so hat die Edelmetallüberweisung binnen 10 Tage nach Zugang unserer Auftragsbestätigung, spätestens aber vor dem vereinbarten Lieferzeitpunkt zu erfolgen. Unsere aktuellen Edelmetallkonten nennen wir auf Anfrage. Die Überweisung des Edelmetalls erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden und das Eigentum an dem Edelmetall geht mit Gutschrift auf unserem Edelmetallkonto an uns über. Wir dürfen die Warensendung bis zum Eingang der Überweisung zurückbehalten.

3.5 Hinsichtlich aller unserer Markenprodukte außer der Marke "Elaine Firenze" gelten folgende Skonto-Bedingungen: Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar und der Kunde darf bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen 3% Skonto abziehen. Skonto wird nicht auf Reparaturen, Ersatzteile und bloße Edelmetall-Verkäufe und auch nicht auf die Edelmetallmenge im Falle eines gespaltenen Kaufpreises (Ziff.3.4) gewährt, ferner nicht auf ausdrücklich in unseren Angeboten, Werbemitteln, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen nicht als skontierfähig bezeichneten Waren und Leistungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Skonto, wenn Zahlungen aus früheren Käufen mit überschrittenen Zahlungszielen ausstehen. Sofern Warengutschriften bei der Zahlung verrechnet werden, vermindern diese den skontierfähigen Betrag.

3.6 Hinsichtlich der Marke "Elaine Firenze" sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Sofern unsere Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen in Facon- und Edelmetallpreis aufgeschlüsselt sind, behalten wir uns vor, den Edelmetallpreis an den Tageskurspreis unseres jeweiligen Edelmetall-Lieferanten anzupassen.

3.7 Bei Zahlung per Nachnahme ist die Zahlung mit Erhalt der Ware fällig. Bei Nachnahme fällt eine an den Übermittler vor Ort zu zahlende Nachnahmegebühr an, wobei der Übermittler meist zusätzlich noch ein Übermittlungsentgelt erhebt.

3.8 Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung vereinbarungsgemäß erst mehr als 3 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, dürfen wir unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich vereinbarter/geltender Rabatte und Skonti) anwenden, sofern wir zuvor im Falle von Preiserhöhungen den Kunden über die neuen Preise informiert und dem Kunden freigestellt haben, seine Bestellung angesichts der neuen Preise zu widerrufen.

3.9 Sofern wir mit dem Kunden Preise für zukünftige (z.B. wiederkehrende oder fortlaufende) Bestellungen vereinbart haben, dürfen wir diese für noch nicht bestätigte und auch noch nicht ausgelieferte Waren in dem Umfang anpassen, in dem der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gegenüber dem Stand der Preisvereinbarung sich prozentual geändert hat; wir werden dabei den Kunden über die Preisanpassung informieren und der Kunde darf entscheiden, ob er seine Bestellung zu dem geänderten Preis aufrecht erhält oder widerrufen möchte.

3.10 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

 

4.   Lieferung und Selbstbelieferungsvorbehalt

4.1 Die Lieferung (egal ob paketversandfähige Ware oder Speditionsware) erfolgt ab Werk Keltern auf Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt auch dann das Transportrisiko, wenn die Versand-/Speditionskosten ausnahmsweise von uns getragen werden. Soweit kein konkreter Versender vereinbart wurde, steht uns die Wahl des Versenders und der Versandart zu.

4.2 Wir geben in unseren Online-Bestellmöglichkeiten an, ob die Ware sofort lieferbar ist. Bei sonstigen Bestellwegen kann der Kunde vorab die Lieferdauer telefonisch anfragen. Soweit wir in Auftragsbestätigungen einen Lieferzeitpunkt angeben, ist dies grundsätzlich nur die voraussichtliche, unverbindliche Lieferdauer. Lieferfristen oder -zeitpunkte sind nur dann verbindlich bzw. fix, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bzw. Fixtermine schriftlich vereinbart oder als solche von uns im Rahmen der Auftragsbestätigung angegeben wurden.

4.3 Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit den erforderlichen Ausgangsmaterialien oder Produktionsmitteln von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich informieren und dem Kunden ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, werden wir dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

4.4 Treten Ereignisse höherer Gewalt von nicht untererheblicher Dauer oder Ausmaßes ein, die unsere rechtzeitige Leistungserbringung verhindern, so werden wir den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Der höheren Gewalt stehen gleich Epidemien, Pandemien, Krankheiten oder Quarantäne, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -Hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z. B. durch Feuer-, Wasser- und Maschinenschäden – und allen sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

4.5 Jede Vertragspartei hat das Recht, von einem Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grunds zurückzutreten oder diesen zu kündigen, insbesondere im Fall wesentlicher Vertragsverletzungen seitens der anderen Vertragspartei. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn eine Partei zur Vorleistung verpflichtet ist, aber objektive Umstände in der Person der anderen Vertragspartei vorliegen, welche erwarten lassen, dass diese ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag dauerhaft nicht mehr nachkommen, und wenn die andere Partei trotz schriftlicher Anforderung auch keine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erbracht hat.

 

5.   Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird erkennbar, dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nur dann vom Kunden an den Erwerber weitergegeben werden, wenn sich der Kunde auch mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug befindet. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen, aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe unseres Rechnungs-Endbetrages (einschl. MwSt.) an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Der Weiterverkauf der Forderungen im Rahmen eines echten Factorings bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekannt zu geben. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Fall des Widerrufs der Einziehungsbefugnis können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Regelungen liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

5.3 Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wir gelten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Rechnungsbetrages zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im Übrigen die Vorschriften wie für den Liefergegenstand.

5.4 Für den Fall, dass der Liefergegenstand in der Weise mit beweglichen Sachen des Kunden verbunden, vermischt oder vermengt wird, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde uns hiermit schon jetzt sein Eigentum an der Gesamtsache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu dem Wert der anderen verbundenen, vermischten bzw. vermengten Sachen. Wird der Liefergegenstand mit beweglichen Sachen eines Dritten dergestalt verbunden, vermischt oder vermengt, dass die Sache des Dritten als Hauptsache anzusehen ist, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten zustehenden Vergütungsanspruch in dem Betrag an uns ab, der dem auf den Liefergegenstand entfallenden Rechnungsendbetrag entspricht. Die durch Verbindung oder Vermischung entstandene neue Sache bzw. die uns zustehenden bzw. zu übertragenden (Mit-)Eigentumsrechte an der neuen Sache sowie die nach vorstehendem Absatz abgetretenen Vergütungsansprüche dienen in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderungen wie der Liefergegenstand selbst.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer, Bruch- und Wasserschaden, sowie gegen Diebstahl und Einbruch zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche werden bereits hiermit an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

5.6 Soweit der Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung aufgrund nicht abdingbarer ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Forderungsabtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhalt der Sicherheit erforderlich sind.

5.7 Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

6.   Rechte des Kunden bei Mängeln

6.1 Für den Kunden bestehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Rechte mit folgenden Abweichungen in Ziff.6.2 und 6.3.

6.2 Im Rahmen der Nacherfüllung steht das Recht zur Wahl zwischen Nachbesserung und Neulieferung nicht dem Kunden, sondern uns zu. Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist unser Werk Keltern.

6.3 Die Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche aus Sachmängeln wird auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Diese Verjährungsfrist gilt auch für die vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Sachmangel der Ware beruhen. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (a) für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (c) soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, (d) im Falle unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens, (e) soweit wir eine Garantie übernommen haben, (f) für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 478, 445a, 445b BGB) und/oder (g) soweit es um ein Bauwerk geht oder um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

6.4 Handelt es sich beim Kunden im einen "Kaufmann" im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ist der Kunde verpflichtet, die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB (Handelsgesetzbuch) zu untersuchen und dabei erkannte Mängel unverzüglich in Schrift- oder Textform uns gegenüber zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Schrift- oder Textform gerügt werden. Kommt der Kunde seinen Obliegenheiten zur Untersuchung und Rüge nicht ordnungsgemäß nach, entfällt die Gewährleistung hinsichtlich des nicht gerügten Mangels.

 

7.   Haftung

7.1 Auf Schadens- und Aufwendungsersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) und dort auch nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

7.2 Die Haftungsbeschränkungen in Ziff.7.1 gelten nicht in den unter Ziff.6.3 (a) bis (g) genannten Fällen. Vielmehr gelten für diese Fälle die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

 

8.   Rechte an Mustern und Werbematerialien

8.1 Alle Rechte (insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte) an den dem Kunden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung überlassenen Unterlagen (insbesondere Entwürfe, Zeichnungen, Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Kalkulationen, Produktbeschreibungen etc.) sowie Muster (Modelle und Prototypen) stehen – vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung – ausschließlich uns zu, auch wenn die Unterlagen und Muster im Rahmen des Kundenauftrags von uns erstellt werden.

8.2 Sofern wir dem Kunden Verpackungs-, Präsentations- oder Werbematerialien (egal ob gegen Zahlung oder nicht) überlassen, darf der Kunde diese nicht für den Weiterverkauf und die Bewerbung von Produkten anderer Hersteller verwenden. Von uns angebrachte Marken dürfen vom Kunden nicht entfernt oder verändert werden.

8.3 Werden dem Kunden von uns Bildmaterialien überlassen, werden die Nutzungsrechte für den Vertrieb über das eigene stationäre Geschäft und über einen eigenen Onlineshop eingeräumt, jedoch nur soweit der Verkauf sich an Kunden mit Lieferadressen des Landes richtet, in dem der Kunde seinen Sitz hat. Die Bildmateralien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und dürfen nicht auf Internetseiten oder Internetwerbe- und Verkaufsplattformen Dritter genutzt werden.

 

9.   Zusätzliche Besondere Bedingungen für Auswahlgeschäfte/Konsignationsgeschäfte

9.1. Die Durchführung und Aufrechterhaltung von Auswahlgeschäften/Konsignationsgeschäften erfolgt in alleiniger Verantwortlichkeit und auf alleinige Kosten des Kunden. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, sind wir nicht zur Aufrechterhaltung eines Mindestwarenbestands verpflichtet.

9.2 Die Auswahlware/Konsignationsware (im Folgenden "Ware") steht in unserem Eigentum Die Ware ist räumlich getrennt von anderen Waren zu lagern und eindeutig als Eigentum der Bruno Mayer GmbH & Co. KG zu kennzeichnen. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden bzw. bei Versendung an den Beförderer geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde hat uns über Verluste, Beschädigungen oder Beeinträchtigungen am Eigentum unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat uns auf unsere Anfrage hin Zugang zur Ware zu verschaffen, sodass wir uns jederzeit selbst oder durch Dritte von der sicheren Lagerung der Ware überzeugen sowie eine Bestandsaufnahme vorzunehmen bzw. vornehmen lassen können.

9.3 Der Kunde hat die Ware bei der Einlieferung auf Menge und Mangelfreiheit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Spezifikation einschließlich der Artikelnummern, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu überprüfen. Etwaige Mängel (einschließlich Fehlmengen) sind uns unverzüglich unter Angabe der Artikelnummer schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei dieser Wareneingangsprüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt eine Mängelanzeige verspätet oder unterbleibt eine solche, gilt die Ware als genehmigt. Diesbezüglich sind Mängelrechte ausgeschlossen. Soweit die Ware von Dritten angeliefert wird (z.B. Frachtführer), hat der Vertriebspartner die zur Wahrung der Rechte des Herstellers gegebenenfalls gebotenen Maßnahmen zu ergreifen.

9.4 Der Kunde haftet für Verlust, unsachgemäße Handhabung oder Beschädigung der in seiner Verwahrung befindlichen Ware. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz unserer Ware zu sorgen und diese insbesondere gegen Raub, Einbruch, Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden mit einer Mindestdeckungssumme des Wareneinkaufspreises zu versichern. Auf Verlangen hat der Kunde einen ordnungsgemäßen Nachweis über das Bestehen dieser Versicherung vorzulegen.

9.5 Der Kunde darf die Ware zur Abgabe für seine Käufer aus dem Lager zu entnehmen und an diese veräußern und übereignen. Mit der Entnahme der Ware kommt hinsichtlich der entnommenen Ware zwischen uns und dem Kunden ein Kaufvertrag zu den mit dem Kunden vereinbarten Preisen (ansonsten zu unseren am Tage der Entnahme gültigen Listenpreise) zustande.

9.6 Ein entsprechender Kaufvertrag gilt im Sinne einer Entnahmefiktion als zustande gekommen, wenn Ware nicht auf unsere Aufforderung oder nicht innerhalb einer vereinbarten Frist zurückgegeben wird bzw. bei Lagerdifferenzen bei Zwischeninventuren oder bei Beendigung des Konsignationslagers. Wir können jederzeit die Herausgabe der Ware verlangen. Die Rückgabe erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, Erfüllungsort ist unser Werk Keltern. Die Rücknahme mangelhafter Ware können wir verweigern, wenn die Beschädigung vom Kunden nicht rechtzeitig angezeigt wurde oder der Mangel vom Kunden zu verantworten ist (z.B. Beschädigung in seiner Obhut befindlicher Ware).

9.7 Der Kunde hat über die von ihm vorgenommenen Entnahmen von Ware laufend Buch zu führen und eine ordentliche Lagerkartei zu führen, aus der der jeweils aktuelle Lagerbestand, die Entnahmen und Einlieferungen der Ware hervorgehen. Der Kunde hat uns bis spätestens zum 10. des Folgemonats die monatlich im Sinne von Ziff.9.5/9.6 verkauften Waren unter Nennung der Artikelnummer und Mengen schriftlich zu melden. Diese Meldung hat unter Angabe der Artikelnummer und Entnahmemenge. Wir dürfen eine monatliche Abrechnung vornehmen. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Zahlungsbedingungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist Erfüllungsort ausschließlich Keltern.

10.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde seinen Sitz im Ausland, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis Keltern, wahlweise können wir gerichtliche Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden führen.

10.3 Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.