Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bruno Mayer GmbH & Co. KG
Stand 11/2022
1. Geltungsbereich
1.1 Die Bruno Mayer GmbH & Co. KG, Ringstraße 2, D-75210
Keltern eingetragen im Handelsregister unter AG Mannheim HRB 50 30 12 (im Nachfolgenden
"Wir") erbringt alle Warenverkäufe und -lieferungen gegenüber Kunden
ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit es
sich bei den Kunden nicht um Verbraucher (§ 13 BGB) handelt. Für
Warenkäufe über unseren öffentlichen Onlineshop gelten die dortigen AGB.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich und
schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Diese AGB gelten für alle Bestellungen des
Kunden, sei es über den Online-Bestellmöglichkeiten (z.B. über den Viventy-Händler-LogIn), sei es
telefonisch, per E-Mail, postalisch, per Fax oder persönlich (z.B. gegenüber
einem Außendienstmitarbeiter oder auf unseren Veranstaltungen).
1.3 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
jeweils aktuelle Fassung, die unter https://www.brunomayer.de/agb eingesehen,
heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, ferner dem Kunden auf dessen
Verlangen von uns auch nach Wahl des Kunden per E-Mail oder postalisch
zugesandt wird. Kunden in unseren Online-Bestellmöglichkeiten erhalten die AGB
nach Eingang ihrer Bestellung zudem im Rahmen einer Empfangsbestätigung per
E-Mail.
2. Angebot und
Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge –
genauso wie Angebote in unseren Werbemitteln und Online-Bestellmöglichkeiten -
sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend
bezeichnet sind.
2.2 In unseren Online-Bestellmöglichkeiten erhält
der Kunde nach Eingang seiner Bestellung von uns eine automatisierte
Empfangsbestätigung, die die Einzelheiten der Bestellung zusammenfasst, aber
noch keine Vertragsannahme darstellt. Angebote und Bestellungen des Kunden –
sei es in unseren Online-Bestellmöglichkeiten oder im Rahmen der sonstigen
Bestellwege (siehe oben Ziff.1.2) werden für uns erst verbindlich, soweit wir
sie in Textform durch Auftragsbestätigung oder Rechnung bestätigen oder ihnen
durch Übersendung der Ware nachkommt, was jeweils als Vertragsschluss gilt.
2.3 Bei Kundenbestellungen/-anfragen, die eine
Zahlung auf Rechnung oder per SEPA-Lastschriftverfahren vorsehen, behalten wir
uns vor, bei der Creditreform oder einer sonstigen Auskunftei eine
Bonitätsauskunft einzuholen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer
Datenschutzerklärung, die auf unseren jeweiligen Webseiten veröffentlicht ist.
2.4 Für unsere Online-Bestellmöglichkeiten muss der
Kunde sich zunächst mit Name, Adresse und Kontaktdaten bei uns registrieren und
erhält mit dieser Registrierung Zugangsdaten zum Onlineshop (Benutzerkennung,
Passwort), die vom Kunden fortan sorgfältig vor dem Zugriff von
Nichtberechtigten zu schützen sind. Wir behalten uns vor, weitere Informationen
oder Online-Bestellmöglichkeiten Nachweise wie z.B. die Gewerbeanmeldung oder
einen Handelsregisterauszug vor oder nach der Freischaltung anzufordern. Der
Kunde hat zur Ausführung seiner Bestellung die Ware in den virtuellen Warenkorb
zu legen und dabei die Auswahlmöglichkeiten zu beachten. Die Bestellung wird
für den Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs erst verbindlich, wenn er den
Button "Zahlungspflichtig Bestellen" drückt. Zuvor kann der Kunden
den Bestellvorgang jederzeit abrechen oder die Bestellung hinsichtlich
Kaufgegenstand oder Menge ändern bzw. korrigieren.
3. Preise,
Versandkosten und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preisangaben verstehen sich
grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und den Kosten für eine Verpackungs-/Versicherungspauschale
und Versand ab Werk Keltern. Die aktuellen Kosten nennen wir Ihnen auf Anfrage.
Soweit wir Ihnen dies im Vorfeld nicht anderweitig mitteilen, ist der Versand
über unsere Valorenversicherung versichert.
3.2 Wir bieten als Zahlungswege vorbehaltlich
einer Bonitätsprüfung das SEPA-Lastschriftverfahren und die Überweisung (Kauf
auf Rechnung), ansonsten auch Zahlung per Vorauskasse an. Bei Lieferungen ins
Ausland oder bei einem schlechten oder sich verschlechternden Bonitäts-Rating
des Kunden behalten wir uns vor, angemessene Abschlagszahlungen vor der
Lieferung einzufordern.
3.3 Sofern gegenüber dem Kunden nicht anders
schriftlich angegeben (z.B. in der Auftragsbestätigung) oder anders mit dem
Kunden schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis bei einem Kauf auf Rechnung mit
Versand der Ware fällig, und vorbehaltlich der markenabhängigen
Zahlungsbedingungen in Ziff.3.5 und 3.6. Wir werden – soweit nicht anders
vereinbart – die Rechnung erst ausstellen, wenn die Ware zum Versand an die
jeweilige Transportperson übergeben wurde. Erfolgt der Rechnungszugang nicht
innerhalb von 3 Werktagen, gelten die vorgenannten Fristen ab Rechnungszugang.
3.4 Soweit wir dem Kunden gestatten (was einer
ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung hierzu bedarf), nur den Faconpreis zu zahlen und die verarbeitete Edelmetallmenge durch
Überweisung auf eines unserer Edelmetallkonten bei unseren Lieferanten
abzugelten (sog. gespaltener Kaufpreis), so hat die Edelmetallüberweisung binnen
10 Tage nach Zugang unserer Auftragsbestätigung, spätestens aber vor dem
vereinbarten Lieferzeitpunkt zu erfolgen. Unsere aktuellen Edelmetallkonten
nennen wir auf Anfrage. Die Überweisung des Edelmetalls erfolgt auf Kosten und
Gefahr des Kunden und das Eigentum an dem Edelmetall geht mit Gutschrift auf
unserem Edelmetallkonto an uns über. Wir dürfen die Warensendung bis zum
Eingang der Überweisung zurückbehalten.
3.5 Hinsichtlich aller unserer Markenprodukte außer
der Marke "Elaine Firenze" gelten folgende Skonto-Bedingungen:
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb
von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar und der Kunde darf bei
Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen 3% Skonto abziehen. Skonto wird nicht
auf Reparaturen, Ersatzteile und bloße Edelmetall-Verkäufe und auch nicht auf
die Edelmetallmenge im Falle eines gespaltenen Kaufpreises (Ziff.3.4) gewährt,
ferner nicht auf ausdrücklich in unseren Angeboten, Werbemitteln,
Auftragsbestätigungen oder Rechnungen nicht als skontierfähig
bezeichneten Waren und Leistungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Skonto,
wenn Zahlungen aus früheren Käufen mit überschrittenen Zahlungszielen
ausstehen. Sofern Warengutschriften bei der Zahlung verrechnet werden,
vermindern diese den skontierfähigen Betrag.
3.6 Hinsichtlich der Marke "Elaine Firenze"
sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum
zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Sofern unsere Preisangaben in Angeboten
oder Auftragsbestätigungen in Facon- und
Edelmetallpreis aufgeschlüsselt sind, behalten wir uns vor, den Edelmetallpreis
an den Tageskurspreis unseres jeweiligen Edelmetall-Lieferanten anzupassen.
3.7 Bei Zahlung per Nachnahme ist die Zahlung mit
Erhalt der Ware fällig. Bei Nachnahme fällt eine an den Übermittler vor Ort zu
zahlende Nachnahmegebühr an, wobei der Übermittler meist zusätzlich noch ein
Übermittlungsentgelt erhebt.
3.8 Soweit den vereinbarten Preisen unsere
Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung vereinbarungsgemäß erst mehr als
3 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, dürfen wir unsere bei Lieferung
gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich vereinbarter/geltender Rabatte und
Skonti) anwenden, sofern wir zuvor im Falle von Preiserhöhungen den Kunden über
die neuen Preise informiert und dem Kunden freigestellt haben, seine Bestellung
angesichts der neuen Preise zu widerrufen.
3.9 Sofern wir mit dem Kunden Preise für zukünftige
(z.B. wiederkehrende oder fortlaufende) Bestellungen vereinbart haben, dürfen
wir diese für noch nicht bestätigte und auch noch nicht ausgelieferte Waren in
dem Umfang anpassen, in dem der Verbraucherpreisindex des Statistischen
Bundesamts gegenüber dem Stand der Preisvereinbarung sich prozentual geändert
hat; wir werden dabei den Kunden über die Preisanpassung informieren und der
Kunde darf entscheiden, ob er seine Bestellung zu dem geänderten Preis aufrecht
erhält oder widerrufen möchte.
3.10 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder
Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die
Gegenrechte des Kunden unberührt.
4. Lieferung und
Selbstbelieferungsvorbehalt
4.1 Die Lieferung (egal ob paketversandfähige Ware
oder Speditionsware) erfolgt ab Werk Keltern auf Gefahr des Kunden. Der Kunde
trägt auch dann das Transportrisiko, wenn die Versand-/Speditionskosten
ausnahmsweise von uns getragen werden. Soweit kein konkreter Versender
vereinbart wurde, steht uns die Wahl des Versenders und der Versandart zu.
4.2 Wir geben in unseren
Online-Bestellmöglichkeiten an, ob die Ware sofort lieferbar ist. Bei sonstigen
Bestellwegen kann der Kunde vorab die Lieferdauer telefonisch anfragen. Soweit wir
in Auftragsbestätigungen einen Lieferzeitpunkt angeben, ist dies grundsätzlich
nur die voraussichtliche, unverbindliche Lieferdauer. Lieferfristen oder -zeitpunkte sind nur dann verbindlich bzw. fix, wenn sie
ausdrücklich als verbindlich bzw. Fixtermine schriftlich vereinbart oder als
solche von uns im Rahmen der Auftragsbestätigung angegeben wurden.
4.3 Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist,
weil wir mit den erforderlichen Ausgangsmaterialien oder Produktionsmitteln von
unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir
vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich
informieren und dem Kunden ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes
vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde
keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, werden wir dem Kunden
ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
4.4 Treten Ereignisse höherer Gewalt von nicht
untererheblicher Dauer oder Ausmaßes ein, die unsere rechtzeitige
Leistungserbringung verhindern, so werden wir den Kunden unverzüglich
informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden
Informationspflicht nachgekommen sind. Der höheren Gewalt stehen gleich
Epidemien, Pandemien, Krankheiten oder Quarantäne, Streik, Aussperrung,
behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete
Transportengpässe oder -Hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.
B. durch Feuer-, Wasser- und Maschinenschäden – und allen sonstigen
Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft
herbeigeführt worden sind.
4.5 Jede Vertragspartei hat das Recht, von einem Vertrag
bei Vorliegen eines wichtigen Grunds zurückzutreten oder diesen zu kündigen,
insbesondere im Fall wesentlicher Vertragsverletzungen seitens der anderen Vertragspartei.
Als wichtiger Grund gilt auch, wenn eine Partei zur Vorleistung verpflichtet
ist, aber objektive Umstände in der Person der anderen Vertragspartei
vorliegen, welche erwarten lassen, dass diese ihren Verpflichtungen aus diesem
Vertrag dauerhaft nicht mehr nachkommen, und wenn die andere Partei trotz
schriftlicher Anforderung auch keine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
erbracht hat.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns
gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Kommt
der Kunde in Zahlungsverzug oder wird erkennbar, dass unsere Zahlungsansprüche
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir
berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
zu benachrichtigen und hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des
Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet
werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus
wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über den Liefergegenstand im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere
Sicherungsübereignung und Verpfändung. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware darf nur dann vom Kunden an den Erwerber weitergegeben werden, wenn sich
der Kunde auch mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in
Verzug befindet. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt
sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen,
aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen,
in Höhe unseres Rechnungs-Endbetrages (einschl. MwSt.) an uns ab, und zwar
unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund
zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die abgetretenen Forderungen
treuhänderisch einzuziehen. Der Weiterverkauf der Forderungen im Rahmen eines
echten Factorings bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Aus wichtigem Grund
sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den
Drittschuldnern bekannt zu geben. Mit der Anzeige der Abtretung an den
Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Fall des
Widerrufs der Einziehungsbefugnis können wir verlangen, dass der Kunde uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser
Regelungen liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung,
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten
Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des
Kunden.
5.3 Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes
durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wir gelten als Hersteller im Sinne des
§ 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Rechnungsbetrages
zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gelten im Übrigen die Vorschriften wie für den
Liefergegenstand.
5.4 Für den Fall, dass der Liefergegenstand in der
Weise mit beweglichen Sachen des Kunden verbunden, vermischt oder vermengt
wird, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der
Kunde uns hiermit schon jetzt sein Eigentum an der Gesamtsache im Verhältnis
des Wertes des Liefergegenstandes zu dem Wert der anderen verbundenen,
vermischten bzw. vermengten Sachen. Wird der Liefergegenstand mit beweglichen
Sachen eines Dritten dergestalt verbunden, vermischt oder vermengt, dass die
Sache des Dritten als Hauptsache anzusehen ist, so tritt der Kunde schon jetzt
den ihm gegen den Dritten zustehenden Vergütungsanspruch in dem Betrag an uns
ab, der dem auf den Liefergegenstand entfallenden Rechnungsendbetrag
entspricht. Die durch Verbindung oder Vermischung entstandene neue Sache bzw.
die uns zustehenden bzw. zu übertragenden (Mit-)Eigentumsrechte an der neuen
Sache sowie die nach vorstehendem Absatz abgetretenen Vergütungsansprüche
dienen in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderungen wie der
Liefergegenstand selbst.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware
auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer, Bruch- und
Wasserschaden, sowie gegen Diebstahl und Einbruch zu versichern. Im
Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche werden bereits hiermit an uns
abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
5.6 Soweit der Eigentumsvorbehalt oder die
Forderungsabtretung aufgrund nicht abdingbarer ausländischer Rechtsvorschriften
unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder
der Forderungsabtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als
vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, hat er alle
Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhalt der Sicherheit erforderlich
sind.
5.7 Übersteigt der realisierbare Wert der uns
zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf
Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
6. Rechte des
Kunden bei Mängeln
6.1 Für den Kunden bestehen bei Sach- und
Rechtsmängeln die gesetzlichen Rechte mit folgenden Abweichungen in Ziff.6.2
und 6.3.
6.2 Im Rahmen der Nacherfüllung steht das Recht zur
Wahl zwischen Nachbesserung und Neulieferung nicht dem Kunden, sondern uns zu.
Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist unser Werk Keltern.
6.3 Die Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche aus
Sachmängeln wird auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Diese Verjährungsfrist
gilt auch für die vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche
des Kunden, die auf einem Sachmangel der Ware beruhen. Abweichend hiervon
gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (a) für Ansprüche aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
(c) soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, (d) im Falle unseres
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens, (e) soweit wir eine Garantie
übernommen haben, (f) für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an
einen Verbraucher (§ 478, 445a, 445b BGB) und/oder (g) soweit es um ein
Bauwerk geht oder um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht hat.
6.4 Handelt es sich beim Kunden im einen
"Kaufmann" im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ist der Kunde
verpflichtet, die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB (Handelsgesetzbuch) zu
untersuchen und dabei erkannte Mängel unverzüglich in Schrift- oder Textform
uns gegenüber zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer
Entdeckung in Schrift- oder Textform gerügt werden. Kommt der Kunde seinen
Obliegenheiten zur Untersuchung und Rüge nicht ordnungsgemäß nach, entfällt die
Gewährleistung hinsichtlich des nicht gerügten Mangels.
7. Haftung
7.1 Auf Schadens- und Aufwendungsersatz haften wir,
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) und dort auch nur auf den
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
7.2 Die Haftungsbeschränkungen in Ziff.7.1 gelten
nicht in den unter Ziff.6.3 (a) bis (g) genannten Fällen. Vielmehr gelten für
diese Fälle die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
8. Rechte an
Mustern und Werbematerialien
8.1 Alle Rechte (insbesondere Eigentums- und
Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte) an den dem Kunden im Rahmen
unserer Geschäftsbeziehung überlassenen Unterlagen (insbesondere Entwürfe,
Zeichnungen, Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Kalkulationen,
Produktbeschreibungen etc.) sowie Muster (Modelle und Prototypen) stehen –
vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung – ausschließlich uns zu,
auch wenn die Unterlagen und Muster im Rahmen des Kundenauftrags von uns
erstellt werden.
8.2 Sofern wir dem Kunden Verpackungs-,
Präsentations- oder Werbematerialien (egal ob gegen Zahlung oder nicht) überlassen,
darf der Kunde diese nicht für den Weiterverkauf und die Bewerbung von
Produkten anderer Hersteller verwenden. Von uns angebrachte Marken dürfen vom
Kunden nicht entfernt oder verändert werden.
8.3 Werden dem Kunden von uns Bildmaterialien
überlassen, werden die Nutzungsrechte für den Vertrieb über das eigene
stationäre Geschäft und über einen eigenen Onlineshop eingeräumt, jedoch nur
soweit der Verkauf sich an Kunden mit Lieferadressen des Landes richtet, in dem
der Kunde seinen Sitz hat. Die Bildmateralien dürfen
nicht an Dritte weitergegeben werden und dürfen nicht auf Internetseiten oder
Internetwerbe- und Verkaufsplattformen Dritter genutzt werden.
9. Zusätzliche
Besondere Bedingungen für Auswahlgeschäfte/Konsignationsgeschäfte
9.1. Die Durchführung und Aufrechterhaltung von
Auswahlgeschäften/Konsignationsgeschäften erfolgt in alleiniger
Verantwortlichkeit und auf alleinige Kosten des Kunden. Soweit nicht
ausdrücklich und schriftlich vereinbart, sind wir nicht zur Aufrechterhaltung
eines Mindestwarenbestands verpflichtet.
9.2 Die Auswahlware/Konsignationsware (im Folgenden
"Ware") steht in unserem Eigentum Die Ware ist räumlich getrennt von
anderen Waren zu lagern und eindeutig als Eigentum der Bruno Mayer GmbH & Co. KG zu
kennzeichnen. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden bzw. bei Versendung an
den Beförderer geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde hat uns über Verluste,
Beschädigungen oder Beeinträchtigungen am Eigentum unverzüglich zu
unterrichten. Der Kunde hat uns auf unsere Anfrage hin Zugang zur Ware zu verschaffen,
sodass wir uns jederzeit selbst oder durch Dritte von der sicheren Lagerung der
Ware überzeugen sowie eine Bestandsaufnahme vorzunehmen bzw. vornehmen lassen
können.
9.3 Der Kunde hat die Ware bei der Einlieferung auf
Menge und Mangelfreiheit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der
Spezifikation einschließlich der Artikelnummern, mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns zu überprüfen. Etwaige Mängel (einschließlich
Fehlmengen) sind uns unverzüglich unter Angabe der Artikelnummer schriftlich anzuzeigen.
Mängel, die bei dieser Wareneingangsprüfung nicht erkennbar waren, sind
unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt eine Mängelanzeige verspätet
oder unterbleibt eine solche, gilt die Ware als genehmigt. Diesbezüglich sind Mängelrechte
ausgeschlossen. Soweit die Ware von Dritten angeliefert wird (z.B.
Frachtführer), hat der Vertriebspartner die zur Wahrung der Rechte des
Herstellers gegebenenfalls gebotenen Maßnahmen zu ergreifen.
9.4 Der Kunde haftet für Verlust, unsachgemäße
Handhabung oder Beschädigung der in seiner Verwahrung befindlichen Ware. Der
Kunde ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz unserer Ware zu
sorgen und diese insbesondere gegen Raub, Einbruch, Diebstahl, Feuer- und
Wasserschäden mit einer Mindestdeckungssumme des Wareneinkaufspreises zu
versichern. Auf Verlangen hat der Kunde einen ordnungsgemäßen Nachweis über das
Bestehen dieser Versicherung vorzulegen.
9.5 Der Kunde darf die Ware zur Abgabe für seine
Käufer aus dem Lager zu entnehmen und an diese veräußern und übereignen. Mit
der Entnahme der Ware kommt hinsichtlich der entnommenen Ware zwischen uns und
dem Kunden ein Kaufvertrag zu den mit dem Kunden vereinbarten Preisen
(ansonsten zu unseren am Tage der Entnahme gültigen Listenpreise) zustande.
9.6 Ein entsprechender Kaufvertrag gilt im Sinne
einer Entnahmefiktion als zustande gekommen, wenn Ware nicht auf unsere
Aufforderung oder nicht innerhalb einer vereinbarten Frist zurückgegeben wird
bzw. bei Lagerdifferenzen bei Zwischeninventuren oder bei Beendigung des
Konsignationslagers. Wir können jederzeit die Herausgabe der Ware verlangen.
Die Rückgabe erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, Erfüllungsort ist unser
Werk Keltern. Die Rücknahme mangelhafter Ware können wir verweigern, wenn die
Beschädigung vom Kunden nicht rechtzeitig angezeigt wurde oder der Mangel vom
Kunden zu verantworten ist (z.B. Beschädigung in seiner Obhut befindlicher
Ware).
9.7 Der Kunde hat über die von ihm vorgenommenen
Entnahmen von Ware laufend Buch zu führen und eine ordentliche Lagerkartei zu
führen, aus der der jeweils aktuelle Lagerbestand, die Entnahmen und
Einlieferungen der Ware hervorgehen. Der Kunde hat uns bis spätestens zum 10.
des Folgemonats die monatlich im Sinne von Ziff.9.5/9.6 verkauften Waren unter
Nennung der Artikelnummer und Mengen schriftlich zu melden. Diese Meldung hat
unter Angabe der Artikelnummer und Entnahmemenge. Wir dürfen eine monatliche
Abrechnung vornehmen. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die
Zahlungsbedingungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist
Erfüllungsort ausschließlich Keltern.
10.2. Ist der
Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der
Kunde seinen Sitz im Ausland, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus
und in Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis Keltern, wahlweise können wir
gerichtliche Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden führen.
10.3 Für alle Rechte und Pflichten aus und in
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht
auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.